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Granit: Randstein und Bordstein

Der Granit-Bordstein (norddeutsch = Kantstein, süddeutsch = Randstein, ostdeutsch = Kantenstein) ist ein Bauteil aus dem Straßenbau. Er dient zur Abgrenzung der Straße zu den Lauf- und Fahrradwegen und zur Befestigung von Grünstreifen.

Material: In der Regel werden Bordsteine aus Beton (DIN-483 oder EN-1340) oder aus dem Naturstein Granit hergestellt. Granit ist meist teurer als die Beton-Gusssteine. Man findet auch immer häufiger Bordsteine aus Kunststoff. Dennoch ist der Granitbordstein immer noch der traditionellste.

Die Bordsteine werden außer nach ihrem Material auch nach ihrer Form unterschieden, also ihrem Verwendungszweck. Eine Sonderstellung hat der so genannte Asphaltbord. Er wird im Zuge der Asphaltierung einer Straße hergestellt und besteht nicht aus einzelnen Steinen, sondern ist Bestandteil der Fahrbahn.

Hochbordstein ist ein zwischen 15 und 18 cm breiter und 25 bis 30 cm hoher Bordstein, der die Fahrbahn als die vom motorisierten Verkehr befahrene Fläche von den Bereichen für Fußgänger abgrenzt. Er dient dazu, die Fußgänger vor dem Verkehr zu schützen. Zu diesem Zweck wird er in Deutschland und seinen Nachbarländern meist so eingebaut, dass zwischen Fahrbahn und Gehweg ein Höhenunterschied von 10 bis 12 cm vorhanden ist. Damit der Reifen bei Fahren gegen den Bordstein oder beim erlaubten Parken auf dem Gehweg nicht beschädigt wird, ist der Hochbordstein im Bereich der oberen Hälfte angeschrägt; in Österreich wird zumindest seine Kante gebrochen.

Rundbordstein ist ebenfalls zwischen 15 und 18 cm breit, aber meist nur 18 bis 22 cm hoch. Er dient zur Absenkung von Fußgängerüberwegen und Grundstückszufahrten im Verlaufe eines Hochbordsteins.

Da er an Grundstückszufahrten überfahrbar ist und er immer noch einen Höhenunterschied an seiner Vorderkante aufweist, ist er an der der Fahrbahn zugewandten Seite abgerundet.

An Fußgängerüberwegen in Deutschland wird der Rundbordstein meist mit 30 mm Höhenunterschied eingebaut. Dies soll bewirken, dass ein Rollstuhlfahrer ihn noch überfahren und ein Sehbehinderter ihn noch ertasten kann.

Flachbordstein ist ein Bordstein, der zwischen 10 und 30 cm breit und 30 cm hoch ist. Er wird meist an Fahrbahninseln eingebaut und kommt noch häufiger als der Hochbordstein mit den Reifen von Fahrzeugen in Berührung. Daher ist er angeschrägt, damit er selbst und die Fahrzeugreifen nicht beschädigt werden.

Tiefbordstein ist zwischen 6 und 10 cm breit und zwischen 20 und 30 cm hoch. Er wird auch als Rasenbordstein oder Rabattenstein bezeichnet und dient zur Abgrenzung zwischen Gehwegen und privaten Grundstücken oder als Wegbegrenzung in Gärten, Parks oder Sportplätzen. In einigen Gegenden wird die kleinste Variante von unter 6 cm Breite auch als Schlängel bezeichnet.

Buskapstein ist ein Spezialbordstein, der den Niveauunterschied zwischen Busboden und Bordstein verringern soll. Genormt ist er 18 cm breit und 35 cm hoch und eine Variante des Hochbordsteins. Als solcher soll er das Ein- und Aussteigen in und aus Bussen und Straßenbahnen ohne Höhenunterschied ermöglichen. Er weist einen Höhenunterschied von 18 cm zwischen Fahrbahn und Gehweg auf. Aufgrund des Höhenunterschiedes wird er auch oft da eingesetzt, wo Parken auf dem Gehweg verhindert werden soll. Zur leichteren Orientierung von Sehbehinderten ist er mitunter mit Noppen ausgestattet.

Übergangssteine gibt es oft zwischen den verschiedenen Arten von Bordsteinen. Sie überbrücken den Höhenversatz von Bordsteinen, z.B. um eine bessere Befahrung eines Grundstückes zu ermöglichen.

Einbau: Der Bordstein wird beim Einbau in ein Betonbett gesetzt, um einen sicheren Stand und eine gleichmäßige Höhe zu erreichen. Bei geringeren Ansprüchen an die Festigkeit (z. B. im Gartenbau oder bei Tiefbordsteinen) wird statt des Beton- ein Schotterbett vorgezogen. Bordsteine hoher Stabilität erhalten eine Rückenstütze aus Beton, die ein Umstürzen oder Wegbrechen des Steins beim Überfahren verhindern soll. Ähnliche Bauweisen sind auch anderwärts in Gebrauch, z.B. auf Friedhöfen, oder den sog. Prellsteinen (Radabweiser) zum Schutz des Mauerwerks von Hauseinfahrten.