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Marmor: Treppengeländer und Handlauf

Ein Treppengeländer besteht im wesentlichen aus der tragenden Konstruktion, meist in Form von Pfosten, der Geländerfüllung und dem Handlauf. Diese können natürlich auch aus Marmor sein.

Der Handlauf ist eine Griffhilfe, die unabhängig vom Geländer bzw. von der Umwehrung auch bei Schachttreppen auf mindestens einer Seite der Treppe eingebaut werden muss. Handläufe aus Marmor sind nicht immer einsetzbar, da sie je nach belastung zu brüchig sein können. Ein Handlauf ist ab mindestens drei aufeinanderfolgenden Stufen erforderlich. Der Handlauf sollte am Antritt und am Austritt mindestens um Austrittsbreite überragen. Der Abstand zwischen Handlauf und Wand oder anderen Bauteilen wie Umwehrungen und Geländer soll mindestens 4 cm betragen, um eine Verletzung der Fingerknöchel zu vermeiden. Der Handlauf sollte ohne Unterbrechung durchlaufen, um ein Übergreifen zu vermeiden. Die Höhe des Handlaufes senkrecht über Stufenvorderkante richtet sich nach dem Personenkreis, für den die Treppe gedacht ist. Er liegt im Allgemeinen bei 90 cm und für Kindergartenkinder bei etwa 75 cm. Die DIN 18025 Barrierefreies Bauen empfiehlt 85 cm. Das ist die Höhe, die sowohl große als auch kleine Menschen bequem erreichen können. Ist aus Sicherheitsgründen eine höhere Umwehrung vorzusehen, so muss der Handlauf neben die Umwehrung gesetzt werden. Achtung: Der Handlauf engt die nutzbare Treppenlaufbreite ein. Handläufe aus Seilen können, auch wenn sie gespannt sind, nicht als ausreichend griffsichere und feste Handläufe angesehen werden. In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist auf beiden Seiten der Treppe ein Handlauf-Geländer anzubringen. Wandhandläufe müssen durchgehend ausgeführt werden, griffsicher sein, und 30 cm über die erste und letzte Stufe also in den Treppenabsatz hinein oder auf das Podest geführt werden - so die DIN. Dies ist deswegen wichtig, um dem Treppenutzer bis zum Schluss sicheren Halt zu gewähren. Die meisten Unfälle passieren an der ersten oder der letzten Stufe – oft weil der Handlauf zu früh endet. Gerade gehandicapte Personen gehen nämlich mit der Hand voraus auf der Treppe. Endet der Handlauf zu früh, müssen sie sich verdrehen, um sich festhalten zu können. Das erhöht die Unfallgefahr. Griffsicher ist ein Handlauf laut DIN, wenn er einen Durchmesser zwischen drei und 4,5 Zentimetern hat und gut umfassbar ist. Er sollte deswe-gen entweder rund oder oval mit Einschnürung ausgeführt sein.

Um Blinde und Sehbehinderte sicher auf der Treppe leiten zu können, empfehlen sich tastba-re Handlaufmarkierungen am Anfang und am Ende der Treppe. Das können erhabene Mar-kierungen wie Kugeln oder Noppen sein. Geeignet ist auch ein Wechsel des Handlaufmateri-als, das Richtungsänderungen ankündigt.

  • Wandhandlauf - beidseitiger Handlauf ist der 2. - also der beidseitige Handlauf an der Treppe. Treppen an den denen sich Menschen begegnen oder gleichzeitig Menschen gemeinsam eine Treppe begehen, müssen beidseitig Handläufe vorhanden sein. Oft ist dies durch beidseitige Geländer vorgegeben; ist nur ein Geländer vorhanden, muss an der Wandseite ein griffsicherer Wandhandlauf angebracht werden, der über die erste und letzte Stufe zu führen ist.
  • Ein Zwischenhandlauf: sollte ab einer Treppenbreite von mehr als drei Metern eingebaut werden. Bei noch größeren Treppenbreiten sollten aus Sicherheitsgründen alle drei Meter Zwischenhandläufe eingebaut werden. Hierbei ist es sinnvoll einen Doppelten Handlauf zu verwenden, damit sich die Treppensteiger auf den beiden Seiten nicht gegenseitig behindern.
  • Unter Geländeranfänger wird sowohl der erste Tragpfosten mit integriertem Geländer als auch das verschweifte Geländeranfangsstück verstanden. Bei historischen Geländern besteht dieser Geländeranfänger oft aus künstlerisch gestalteten Figuren (häufig aus Marmor) wie Menschen, Löwen, Fischen oder Drachen aus deren geschwungener Form sich das Geländer entwickelt. Da diese Geländeranfänger mit hohen Kosten verbunden sind, werden heute allenfalls Geländer-Endbögen eingebaut. In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von Kindern und gebrechlichen Menschen zu rechnen ist, sind waagrecht beginnende Geländeranfänger erforderlich, die der nach vorne greifenden Hand bis über die unterste Stufe hinaus halt geben. Diese sollten dann bis an die Wand herangeführt sein, um ein Einfädeln von offenen Ärmeln zu verhindern.

  • Bei einem Gurtgeländer verlaufen Stäbe parallel zur Treppenneigung und zu den Podestflächen. Die einfachste Form dieses Geländers besteht aus einem Handlauf und einem sogenannten Kniegurt auf halber Höhe zwischen Handlauf und Trittfläche. Diese einfache Geländerart findet vor allem in Industrietreppen ihre Anwendung. In anderen Gebäuden müssen mehr Gurtstäbe enger verlegt werden. Anstelle der Stäbe können auch Seile verspannt sein. Ist mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen, so sind diese Gurtgeländer nur dann zulässig, wenn sicher vermieden werden kann, dass der Leitereffekt eintritt. Da dies nur dadurch erreicht werden kann, indem die Stäbe noch enger verlegt werden oder indem auf der Geländerinnenseite zusätzliche, meist transparente Geländerfüllungen angebracht werden, sind diese Geländer für den Wohnhausbereich nicht geeignet.